Kommt es bei der Umstrukturierung einer Immobilien besitzenden GmbH zu einem Anteilserwerb durch einen Gesellschafter oder zu einem Anteilserwerb durch die GmbH selbst (hier: sog. Eigener Geschäftsanteil), dann liegt eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung vor (BFH, Urteil vom 20.1.2015, II R 8/13).…
Das ergibt sich aus der wörtlichen Auslegung des Grunderwerbsteuergesetzes (§ 1 Abs. 3 Nr. GrEStG). Auch dann, wenn die Erwerb des Anteils durch die GmbH unrechtmäßig war, z. B. weil die Stammeinlage nicht voll eingezahlt war oder die GmbH für den Erwerb des Anteils nicht mehr über die dazu notwendigen Kapitalreserven verfügte.