Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft, deren haftendes Kapital auf die Stammeinlagen der Gesellschafter beschränkt sind. Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 €. Die Verfassung der GmbH richtet sich nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Zu einigen Regelngsvorschriften sind abweichende Vereinbarungen möglich. Die Verfassung der GmbH wird durch den Gesellschaftsvertrag vorgegeben. Die GmbH ensteht mit Abschluss des notariell beurkundete Gesellschaftsvertrages und Eintragung der GmbH in das Handelsregister Abt. B. Die GmbH wird im Geschäftsverkehr vom/von Geschäftsführer/n vertreten. Diese werden in ihr Amt bestellt und auf der Grundlage eines Dienstvertrages (Muster: Geschäftsfüher-Anstellungsvertrag) tätig.
Seit 2007 ist es möglich eine sog. Mini-GmbH (offiziell: Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) zu gründen. Deren Mindeststammkapital beträgt 1 €. Ansonsten gelten für die Unternehmergesellschaft auch die Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Besonderheit: Die Unternehmergesellschaft muss eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 1/4 des ausgewiesenen Gewinnes bilden bis die Rücklage zusammen mit dem ausgewiesenen Mindestkapital einen Betrag von 25.000 € erreicht ist.
Weiterführende Informationen:
Literatur-Hinweis: Die Unternehmergesellschaft, Volkelt, Gabler 2011