In einem weiteren Urteil hat jetzt auch das OLG Celle festgestellt, dass die Banken eine Gebühr für die Kreditbearbeitung nicht erheben dürfen. Danach sind die Banken verpflichtet, …
bereits entrichtete Gebühren zurückzuzahlen und diesen Betrag auch zu verzinsen (OLG Celle, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11).
Für die Praxis: Unterdessen haben bereits einige Oberlandesgerichte diese Rechtsauffassung bestätigt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Sie bereits gezahlte Gebühren für die Kreditbearbeitung zurück verlangen können. Stellen Sie entsprechende Belege zusammen und fordern Sie die Bank unter Angabe einer Frist von 15 Tagen schriftlich auf, die verzinsten Gebührenbeträge zurückzuzahlen. In der Regel erstatten zahlungswillige Banken die Gebühren für die letzten 3 Jahre zurück.