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GF-privat: Banken dürfen keine versteckten Zusatzgebühren berechnen

In einem wei­te­ren  Urteil hat jetzt auch das OLG Cel­le fest­ge­stellt, dass die Ban­ken eine Gebühr für die Kre­dit­be­ar­bei­tung nicht erhe­ben dür­fen. Danach sind die Ban­ken verpflichtet, …

bereits ent­rich­te­te Gebüh­ren zurück­zu­zah­len und die­sen Betrag auch zu ver­zin­sen (OLG Cel­le, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11).

Für die Pra­xis: Unter­des­sen haben bereits eini­ge Ober­lan­des­ge­rich­te die­se Rechts­auf­fas­sung bestä­tigt. Damit steigt die Wahr­schein­lich­keit dafür, dass Sie bereits gezahl­te Gebüh­ren für die Kre­dit­be­ar­bei­tung zurück ver­lan­gen kön­nen. Stel­len Sie ent­spre­chen­de Bele­ge zusam­men und for­dern Sie die Bank unter Anga­be einer Frist von 15 Tagen schrift­lich auf, die ver­zins­ten Gebüh­ren­be­trä­ge zurück­zu­zah­len. In der Regel erstat­ten zah­lungs­wil­li­ge Ban­ken die Gebüh­ren für die letz­ten 3 Jah­re zurück.

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