Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes haben – je nach Bundesland – einen regelmäßigen Anspruch auf eine Auszeit – auch ohne Krankheitssymptome. Der Staat sieht sich in der Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer. Für die meisten Geschäftsführer …
ist das unvorstellbar. Da muss es schon ein außerordentliches Burnout-Syndrom sein, bevor man sich eine Auszeit gönnen kann (muss).
Hier zumindest machen es viele große Unternehmen besser. Sie vereinbaren schwarz auf weiß im Anstellungsvertrag: „Die GmbH übernimmt die Kosten für eine jährliche Untersuchung durch einen Arzt nach Wahl des Geschäftsführers, soweit diese Kosten nicht durch eine Krankenversicherung getragen werden. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, sich jährlich einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen“. Das sollte aber nicht nur auf dem Papier stehen. Besonders Ältere Kollegen (ab 50) sollten das mindestens so ernst nehmen wie die monatliche Gehaltsüberweisung. Also nicht als Kür, sondern als wiederkehrende Übung (Muster > Geschäftsführer-Anstellungsvertrag).
Für die Praxis: Die meisten Krankenkassen bieten Vorsorgeuntersuchungen als inklusive Versicherungsleistung. Der Umfang richtet sich dabei nach dem Alter des Versicherten. Die meisten bieten Vorsorgeuntersuchungen ab dem 35. Lebensjahr im 2‑jährigen Turnus, ab 55 jährlich. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und legen Sie gleich zum Beginn des neuen Geschäftsjahres einen verbindlichen Termin mit Terminvereinbarung bei einem Arzt Ihrer Wahl fest.