Zahlungen für Handwerkerleitungen im häuslichen Bereich können Sie von der Steuer absetzen. Voraussetzung: …
Die Zahlung erfolgt und Sie können das stichhaltig nachweisen. Dazu genügt die Vorlage einer Quittung nicht. Der BFH verlangt, dass Sie die Zahlung per Überweisungsbeleg nachweisen (BFH, Beschluss vom 30.7.2013, VI B 31/13).
Für die Praxis: Keine Chance gegen das Finanzamt haben Sie mit dem Hinweis, dass der Handwerker von Ihnen „Barzahlung“ verlangt hat. Wollen Sie die Steueranrechnung mitnehmen, geht das nur mit einem ordentlichen Überweisungsbeleg der Bank (Kontoauszug).