Wenn Sie Ihren Firmenwagen nur selten privat nutzen, fahren Sie steuerlich günstiger mit einem Fahrtenbuch. In der Regel ist das der Fall, wenn Sie jährlich …
weniger als 5.000 Km privat unterwegs sind. Je nach tatsächlicher Nutzung und je nach Fahrzeuggröße können Sie so jährlich bis zu einem vierstelligen Betrag einsparen.
Aber aufgepasst: Zur Zeit häufen sich die Zahl der Verfahren vor den Finanzgerichten um die „ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuches“. Das schafft zum einen Klarheit für den Steuerzahler. Auf der anderen Seite können Sie sicher sein, dass der Betriebsprüfer bei der nächsten Prüfung die Vorgaben der Finanzgerichte penibel einfordern werden. Wer ein Fahrtenbuch führt, sollte danach unbedingt beachten:
- Achten Sie darauf, dass sich aus den Daten des Fahrtenbuches keine Widersprüche ergeben (z. B. bei den Kilometerangaben, Kundenadressen, vgl. dazu Nr. 19/2012) und achten Sie auch – ganz aktuell – darauf,
- dass als Fahrziel nicht nur Ort und Straße allgemein angegeben werden, sondern dass das Ziel exakt benannt wird (Beispiel: Datum, Kunde: Fa. Manfred Frieder GmbH, Herr Frieder, 42558 Münchberg, Otto-Müller-Str. 15, Kilometer Anfang und Endstand, Zweck: Auftragsbesprechung X) – so laut BFH mit Urteil vom 1.3.2012, VI R 33/10.
Für die Praxis: Wer mit dem Fahrtenbuch Steuern sparen will, sollte die Vorgaben der Finanzbehörden also unbedingt exakt einhalten. Ihnen nützt es nichts, wenn Sie bei einer späteren Betriebsprüfung feststellen müssen, dass Sie den Steuervorteil über den gesamten Prüfungszeitraum verlieren und saftig nachzahlen müssen. Am besten ist es, wenn Sie einen amtlich anerkannten Fahrtenbuch-Vordruck verwenden, und diesen zeitnah führen – das ist eine reine Disziplinaufgabe.