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Geschäftsführer-Firmenwagen: Finanzbehörden haben Fahrtenbuch im Visier

Wenn Sie Ihren Fir­men­wa­gen nur sel­ten pri­vat nut­zen, fah­ren Sie steu­er­lich güns­ti­ger mit einem Fahr­ten­buch. In der Regel ist das der Fall, wenn Sie jährlich …

weni­ger als 5.000 Km pri­vat unter­wegs sind. Je nach tat­säch­li­cher Nut­zung und je nach Fahr­zeug­grö­ße kön­nen Sie so jähr­lich bis zu einem vier­stel­li­gen Betrag einsparen.

Aber auf­ge­passt: Zur Zeit häu­fen sich die Zahl der Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten um die „ord­nungs­ge­mä­ße Füh­rung des Fahr­ten­bu­ches“. Das schafft zum einen Klar­heit für den Steu­er­zah­ler. Auf der ande­ren Sei­te kön­nen Sie sicher sein, dass der Betriebs­prü­fer bei der nächs­ten Prü­fung die Vor­ga­ben der Finanz­ge­rich­te peni­bel ein­for­dern wer­den. Wer ein Fahr­ten­buch führt, soll­te danach unbe­dingt beachten:

  1. Ach­ten Sie dar­auf, dass sich aus den Daten des Fahr­ten­bu­ches kei­ne Wider­sprü­che erge­ben (z. B. bei den Kilo­me­ter­an­ga­ben, Kun­den­adres­sen, vgl. dazu Nr. 19/2012) und ach­ten Sie auch – ganz aktu­ell – darauf,
  2. dass als Fahr­ziel nicht nur Ort und Stra­ße all­ge­mein ange­ge­ben wer­den, son­dern dass das Ziel exakt benannt wird (Bei­spiel: Datum, Kun­de: Fa. Man­fred Frie­der GmbH, Herr Frie­der, 42558 Münch­berg, Otto-Mül­ler-Str. 15, Kilo­me­ter Anfang und End­stand, Zweck: Auf­trags­be­spre­chung X) – so laut BFH mit Urteil vom 1.3.2012, VI R 33/10.

Für die Pra­xis: Wer mit dem Fahr­ten­buch Steu­ern spa­ren will, soll­te die Vor­ga­ben der Finanz­be­hör­den also unbe­dingt exakt ein­hal­ten. Ihnen nützt es nichts, wenn Sie bei einer spä­te­ren Betriebs­prü­fung fest­stel­len müs­sen, dass Sie den Steu­er­vor­teil über den gesam­ten Prü­fungs­zeit­raum ver­lie­ren und saf­tig nach­zah­len müs­sen. Am bes­ten ist es, wenn Sie einen amt­lich aner­kann­ten Fahr­ten­buch-Vor­druck ver­wen­den, und die­sen zeit­nah füh­ren – das ist eine rei­ne Dis­zi­plinauf­ga­be.

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