Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH werden vom Finanzamt nur als Betriebsausgaben anerkannt, wenn es dafür eine schriftliche Vorab-Vereinbarung gibt. Das gilt auch für … Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich ab 2015 zusätzlich zu Ihrem Gehalt Urlaubs- und Weihnachtsgeld in voller Höhe eines Monatsgehalts zahlen wollen, müssen das noch im Dezember vorbereiten. Dazu brauchen Sie einen Beschluss der Gesellschafterversammlung. Nur wenn der Anspruch für das gesamte Geschäftsjahr besteht, darf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld als 13. und 14. Gehalt in voller Höhe ausgezahlt werden. Gibt es den Anspruch erst mit Gesellschafterbeschluss im Januar, muss anteilig gekürzt werden.
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Geschäftsführer: Urlaubs- + Weihnachtsgeld für 2015 jetzt beschließen
Lassen Sie sich erst gar nicht auf Probleme mit dem Finanzamt ein. Wenn Sie sich in 2015 ein 13. und/oder 14. Gehalt auszahlen wollen, müssen Sie das noch im Dezember beschließen (Protokoll des Gesellschafterbeschusses). Beachten Sie, dass Sie innerhalb der Angemessenheits-Grenze bleiben.