Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH werden vom Finanzamt nur als Betriebsausgaben anerkannt, wenn es dafür eine schriftliche Vorab-Vereinbarung gibt. Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich ab 2014 zusätzlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld in voller Höhe eines Monatsgehalts zahlen wollen, müssen das noch im Dezember vorbereiten. Dazu brauchen Sie einen Beschluss der Gesellschafter. Nur wenn der Anspruch für das gesamte Geschäftsjahr besteht, darf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in voller Höhe ausgezahlt werden. Gibt es den Anspruch erst mit Beschluss im Januar, muss anteilig gekürzt werden.
Lassen Sie sich erst gar nicht auf Probleme mit dem Finanzamt ein. Wenn Sie sich in 2014 ein 13. und/oder 14. Gehalt auszahlen wollen, müssen Sie das noch im Dezember beschließen (Protokoll des Gesellschafterbeschusses). Beachten Sie, dass Sie innerhalb der Angemessenheits-Grenze bleiben.
Weiterführend: Beschluss zur Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages