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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer unterwegs: Zuzahlungen zum Firmenwagen mindern 1%-Basiswert

Leis­ten Sie als Geschäfts­füh­rer zum Fir­men­wa­gen einen eige­nen finan­zi­el­len Bei­trag (hier: Ben­zin­kos­ten, Nut­zungs­ent­gelt) dann muss das Finanz­amt die­sen Eigen­bei­trag bei der Ermitt­lung des gelt­wer­ten Vor­teils nach der 1 % – Metho­de bzw. nach Fahr­ten­buch berück­sich­ti­gen (BFH, Urtei­le vom 30.11.2016, VI R 2/15, VI R 24/14, VI R 49/14). …

Laut BFH kön­nen Sie die Kos­ten­pos­ten mit­ein­an­der ver­rech­nen. Bei­spiel: Der gelt­wer­te Vor­teil beträgt im Jahr 6.300 EUR. Sie zah­len 5.600 EUR an Sprit­kos­ten pri­vat. Der Vor­teil aus der Pri­vat­nut­zung des Fir­men-Pkw beträgt dann 700 EUR (6.300 minus 5.600 EUR), die zu ver­steu­ern sind. Gren­ze: Ein Ver­lust aus die­ser Rech­nung wird steu­er­lich nicht anerkannt.

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