Wer viel fährt, erlebt viel – bisweilen auch Nötigungs-Situationen. Dazu gibt es ein interessanten Urteil des Amtsgerichts Nienburg: Danach dürfen Aufnahmen, die Sie mit einer sog. dashcam machen, im gerichtlichen Verfahren zur Beweisaufnahme verwendet werden. In der Praxis wird das Verkehrsgericht im Einzelfall entscheiden – bei gröberen Verstößen und mangelnder Einsicht des Nötigers dürfte das allerdings regelmäßig der Fall sein (AG Nienburg, Urteil vom 20.1.2015, 4 Ds 155/14). …
In der Sache ist dies das erste Urteil, das Dashcam-Aufzeichnungen vor Gericht als beweismittel zulässt. Wichtige Voraussetzung: Die Dashcam wird nur „anlassbezogen“ eingesetzt, also nicht dauernd mitlaufen gelassen.