Auch wenn Sie das Smartphone im Auto nur für die Navigation verwenden, wird das teuer. Nach einem Urteil des OLG Hamm dürfen Sie das Handy nur anfassen/berühren, wenn … das Fahrzeug steht und wenn der Motor ausgeschaltet ist (OLG Hamm, Urteil vom 15.1.2015, 1 RBs 232/14).
Dennoch ist es verbreitete Praxis (vgl. beim Ampelstopp, Autobahnfahren), dass das Handy während der Fahrt benutzt wird. Ein solcher Missbrauch wird immer problematischer, weil die Versicherungen danach fahnden, ob ein Unfall handybedingt verursacht ist. Im Ernstfall kann das den Versicherungsschutz kosten.