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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer unterwegs: Das Handy ist kein Navigationssystem

Auch wenn Sie das Smart­phone im Auto nur für die Navi­ga­ti­on ver­wen­den, wird das teu­er. Nach einem Urteil des OLG Hamm dür­fen Sie das Han­dy nur anfassen/berühren, wenn … das Fahr­zeug steht und wenn der Motor aus­ge­schal­tet ist (OLG Hamm, Urteil vom 15.1.2015, 1 RBs 232/14).

Den­noch ist es ver­brei­te­te Pra­xis (vgl. beim Ampel­stopp, Auto­bahn­fah­ren), dass das Han­dy wäh­rend der Fahrt benutzt wird. Ein sol­cher Miss­brauch wird immer pro­ble­ma­ti­scher, weil die Ver­si­che­run­gen danach fahn­den, ob ein Unfall han­dy­be­dingt ver­ur­sacht ist. Im Ernst­fall kann das den Ver­si­che­rungs­schutz kosten.

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