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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer: Zu schnell unterwegs – Behörden unterstellen „Vorsatz“

Wenn Sie inner­orts mit 28 km/h schnel­ler als die 50 Km-Vor­ga­be unter­wegs sind (78 km/h), darf die Behör­de „Vor­satz“ unter­stel­len. Fol­ge: Das Gericht ist nicht mehr an den Buß­geld-Kata­log gebun­den und kann wesent­lich höhe­re Straf­gel­der ver­hän­gen. Im Urteils­fall 300 statt 100 € (OLG Hamm, Beschluss vom 10.5.2016, 4 RBs 91/16). …

 Wer schon ein­mal durch schnel­les Fah­ren auf­ge­fal­len ist, soll­te beson­ders auf­pas­sen. Damit kann jetzt Vor­satz unter­stellt und ein Buß­geld-Plus ver­hängt wer­den, um Mehr­fach-Sün­der gezielt zu disziplinieren.

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