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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-privat: Zulässigkeit der Doppelbesteuerung von Renten

Das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hält die sog. Dop­pel­be­steue­rung der Ren­ten (Bei­trags­zah­lung zur Ren­ten­ver­si­che­rung aus ver­steu­er­tem Ein­kom­men und Besteue­rung der aus­ge­zahl­ten Ren­te gemäß steu­er­pflich­ti­gem Besteue­rungs­an­teil von 54 %) wei­ter­hin für ver­fas­sungs­recht­lich unbe­denk­lich (Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg, Urteil v. 1.10.2019, 8 K 3195/16).

Inter­es­sant: Das Finanz­ge­richt hat aus­drück­lich Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) zuge­las­sen. Der BFH wird dazu also noch ein­mal abschlie­ßend urtei­len. Bereits im Vor­ver­fah­ren hat­te der BFH das ergeb­nis­glei­che Urteil zur Nach­ver­hand­lung zurück­ge­wie­sen. Unter­des­sen hat sich ein nam­haf­ter BFH-Rich­ter des für die Ren­ten­be­steue­rung zustän­di­gen Sena­tes des BFH zur Sache geäu­ßert. Er teilt durch­aus ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken gegen die Dop­pel­be­steue­rung. Even­tu­ell muss der Gesetz­ge­ber nach­bes­sern – bzw. die Dop­pel­be­steue­rung rückabwickeln.

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