Mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat der Finanzminister seit 2010 ein Instrument geschaffen, das auch systematische Steuerprüfungen bei privaten Steuerzahlern möglich macht. Und zwar dann, wenn der Steuerzahler … mehr als 500.000 EUR positives Einkommen im Jahr zu versteuern hat. Eine besondere Begründung ist nicht notwendig.
Alleine der Tatbestand des Gutverdienens rechtfertigt den staatlichen Einblick in private Sphären. Hier gilt es, vorbeugend zu handeln. Z. B. bei den Belegen. Sie müssen alle privaten Belege, die für die steuerliche Beurteilung von Bedeutung sind, über 6 Jahre aufbewahren. Weisen Sie z. B. keine Zinseinkünfte aus, müssen Sie belegen können, dass Sie Ihr Einkommen anderweitig ausgegeben haben – z. B. auf Reisen (Belege aufbewahren). Anschlussprüfungen sind möglich.