Viele Kollegen – vor allem die, die mit dem Aufbau Ihrer GmbH voll ausgelastet sind – kümmern sich höchstens einmal am Rande um Vorsorge und Alter. Und wenn, dann unter Anleitung des Steuerberaters, der auf eine Pensionszusage drängt oder darauf, dass das angesparte GmbH-Vermögen vernünftig angelegt wird. Alles kein Problem, solange es läuft. Aber wehe, es läuft etwas aus dem Ruder oder es gibt gesundheitliche Probleme, ein Autounfall oder eine Krankheit. Wie auch beim Rauchen handeln viele Menschen erst, wenn in der Familie oder bei Freunden und Verwandten ein Schicksalsschlag eintritt, der zum schnellen Handeln animiert. Die Mindestvorsorge besteht aus: …
- Vorsorgevollmacht (wer darf was),
- Patientenverfügung (was geschieht im Krankheits-/Pflegefall),
- Kontovollmachten (Verwenden Sie dazu Bankformulare inkl. Unterschriftsproben),
- Testament (hier: Verfügungen über den GmbH-Anteil, Vorkaufsrechte),
- Vertretungsregelungen in der GmbH,
- Verfügungen über die Nachfolge (Kinder, Interims-Management).
Jüngere Kollege sind gut beraten, wenn Sie zunächst – auf die „Schnelle“ – Formularlösungen aus dem Internet nutzen und diese in regelmäßigen Abständen und mit neuen Erkenntnissen regelmäßig auf Ihre persönliche Situation abstimmen. So sollte eine Patientenverfügung alle 2 oder 3 Jahre überprüft werden – der medizinische Fortschritt sollte nach neuestem Stand berücksichtigt sein (z. B. in der Schmerztherapie). Um Missbrauch zu verhindern, sind Sie gut beraten, all diese Unterlagen neutral (z. B. bei Ihrem Anwalt oder bei der Bundesnotarkammer) zu hinterlegen.