Nach dem Willen der Koalitionsparteien wird die Abgeltungsteuer für Zinserträge abgeschafft (vgl. Nr. 4/2018). Kleinere GmbHs, die sich mit Gesellschafterdarlehen finanzieren oder Zahlungen für die GmbH aus eigener Tasche über ein Gesellschafter-Konto verrechnen, sollten im Laufe des Jahres zusammen mit dem Steuerberater prüfen, ob eine Finanzierung über eine Stille Beteiligung die Steuer-günstigere Alternative bietet. Damit können Sie u. U. verhindern, dass das Finanzamt fiktive Zinsen für Ihr Gesellschafter-Darlehen als einkommensteuerpflichtige Einnahmen besteuert. Hier besteht kein aktueller Handlungsbedarf. Die angekündigte Steuererhöhung für Zinsen wird u. E. frühestens zum 1.1.2019 umgesetzt
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