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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Neues Urteil zum Anspruch auf Witwenrente

Besteht ein Anspruch auf Wit­wen­ren­te nur für die „jet­zi­ge“ Ehe­frau, hat eine neue Lebens­part­ne­rin bzw. Ehe­frau kei­nen durch­setz­ba­ren Anspruch auf eben die­se Ren­te. Inso­fern ist die For­mu­lie­rung ein­ein­deu­tig und bezieht sich ledig­lich auf die Ehe­frau zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses (BAG, Urteil vom 21.2.2017, 3 AZR 297/15).

Arbeits­hil­fe: Mus­ter Pensionszusage

In vie­len Pen­si­ons­zu­sa­gen für Geschäfts­füh­rer gibt es eine Rege­lung zum Anspruch auf Wit­wen­ren­te. ACHTUNG: Hier kommt es auf die For­mu­lie­rung („jet­zi­ge Ehe­frau“). Das gilt ent­spre­chend, wenn die anspruchs­be­rech­tig­te Per­son in der Pen­si­ons­zu­sa­ge nament­lich genannt ist. Auch dann hat eine Zweit-Ehe­frau kei­nen Anspruch. Prü­fen Sie, ob die dort getrof­fe­ne Ver­ein­ba­rung noch mit Ihren Rea­li­tä­ten über­ein­stimmt. Ist das nicht der Fall, soll­ten Sie die Ver­ein­ba­rung ent­spre­chend anpas­sen (Gesell­schaf­ter­be­schluss) und die Ver­trags­än­de­rung mit Ihrem Rück­ver­si­che­rer (z. B. Pen­si­ons­si­che­rungs­ver­ein) abstimmen.

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