Nutzen mehrere Personen (Ehegatte, Kinder) das häusliche Arbeitszimmer für berufliche Zwecke, dann hat jeder Nutzer Anspruch auf den 1.250 EUR-Höchstbeitrag zu den Werbungskosten (BFH, Urteil vom 15.12.2016, VI R 53/12 u. a.). …
Damit ändert der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der Steuerzahler. Für den GmbH-Geschäftsführer rechnet es sich in der Regel aber günstiger, wenn die GmbH in der Wohnung/im Haus einen Raum anmietet. Dann sind alle Kosten Betriebsausgaben der GmbH.