Heute geht unser ausdrücklicher Dank an alle Steuerberater – insbesondere an die, die unsere Kollegen/Innen in Sachen „steuerlich angemessene Höhe des Geschäftsführer-Gehalts” beraten. Es ist festzustellen, dass die Zahl der in der Sache anhängigen und veröffentlichen Verfahren vor den Finanzgerichten in den letzten Jahren deutlich abgenommen hat. So haben wir in 2019 nicht ein FG-Urteil dazu veröffentlichen müssen. Fazit: Man spricht offen über die Gehälter. Und: Es gibt ausführliches Zahlenmaterial, das Transparenz herstellt. Siehe oben. Und schlussendlich ist es der Steuerberater, der die Kollegen/Innen unter Hinweis auf sein berufsrechtliches Haftungsrisiko zur Mäßigung ermahnt. Das erspart den Kollegen/Innen eine Menge Ärger mit dem Steuerprüfer. Mit freundlichen Grüßen.