Der Geschäftsführer einer Arbeitnehmerüberlassungsfirma kann nicht selbst verliehen werden. Ein Kameramann wollte mit dieser Gestaltung die Vorgabe seines Auftraggebers umgehen, wonach freie Mitarbeiter maximal 60 Tage im Jahr beschäftigt werden dürfen. Also gründete er für sich eine Arbeitnehmerüberlassungsfirma. Das ging allerdings nicht durch (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1.12.2015, 1 Sa 439b/14).
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