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Geschäftsführer-Gehalt 2018: Gut verdient und trotzdem wenig ausgezahlt

Laut BBE-Media-Stu­die 2019 haben GmbH-Geschäfts­füh­rer auch im lau­fen­den Geschäfts­jahr wie­der gut bis sehr gut ver­dient. So stieg das Gehalt des „durch­schnitt­li­chen” GmbH-Geschäfts­füh­rers auf rund 171.000 € Fest­ge­halt. Dabei ist der Zusatz­ver­dienst in den meis­ten Fäl­len nicht auf eine Anhe­bung der Fest­be­zü­ge zurück­zu­füh­ren. Viel­mehr führ­ten die hohen Erträ­ge und Umsät­ze wie bereits im Vor­jahr dazu, dass die erfolgs­ab­hän­gig gezahl­ten Tan­tie­men in vol­ler Höhe fäl­lig wur­den. Die von der BBE-Media ver­öf­fent­lich­ten Ver­gleichs­zah­len für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter sind aber nicht nur wich­tig zur Beur­tei­lung der eige­nen Ver­gü­tungs­si­tua­ti­on. Sol­che Ver­gleichs­zah­len wer­den auch zur Beur­tei­lung der steu­er­li­chen Ange­mes­sen­heit des Gehalts des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers her­an­ge­zo­gen. Für 2018 ermit­tel­ten die Ana­lys­ten der Gehalts-Stu­die trotz guter Auf­trags- und Ertrags­la­ge Zurückhaltung: …

  • die meis­ten Geschäfts­füh­rer gönn­ten sich im Ver­gleich zu 2017 über­haupt kei­ne Gehaltserhöhungen.
  • Zusatz­ge­halt gab es über­wie­gend auf­grund der guten GmbH-Zah­len, wenn der Geschäfts­füh­rer einen ver­trag­li­chen Anspruch auf Tan­tie­me hat und die guten Zah­len jetzt für ihn sprechen.
  • am schlech­tes­ten wird im Kfz-Han­del ver­dient – die Ver­un­si­che­run­gen der gan­zen Bran­che schla­gen durch.

Die star­ke Nach­fra­ge nach Immo­bi­li­en wirkt auf die Gehäl­ter im Hand­werk. So pro­fi­tier­ten die Chefs von Hand­werks-GmbHs (Bau­ne­ben­ge­wer­be) . Lag das Durch­schnitts­ein­kom­men hier im Vor­jahr noch bei ledig­lich 112.000 € (inkl. Tan­tie­me), liegt es in die­sem Jahr mit 120.000 € um 7 % höher. Die Mehr­zahl der Geschäfts­füh­rer, die sich an der Stu­die betei­ligt haben, hat­te in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bereits den Betriebs­prü­fer in der GmbH. Dabei spielt regel­mä­ßig das The­ma Geschäfts­füh­rer-Gehalt eine wich­ti­ge Rol­le. Hier wird vom Betriebs­prü­fer per Sche­ma nach­ge­rech­net, ob das Gehalt des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers „ange­mes­sen“ ist. Bei jeder zwei­ten die­ser Betriebs­prü­fun­gen wur­de die Gehalts­hö­he bean­stan­det. Auch in 2019 wird es wie­der bei Betriebs­prü­fun­gen in vie­len GmbHs zu Bean­stan­dun­gen in Sachen Geschäfts­füh­rer-Gehalt kom­men. Gegen die damit ver­bun­de­ne Zusatz­be­steue­rung kön­nen sich Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer absi­chern. Hier­in liegt u. a. der Nut­zen der Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tungs-stu­di­en. So ist es Pra­xis der Finanz­ge­rich­te, sich bei der Ein­schät­zung der „ange­mes­se­nen“ Gehalts­hö­he an den Ver­gleichs­zah­len aner­kann­ter Ver­gü­tungs­stu­di­en zu ori­en­tie­ren. Dazu gehört auch die BBE-Studie.

Erhe­bung von Ver­gleichs­zah­len: Eine ers­te Ein­schät­zung, ob Sie als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer beim Gehalt in der „Band­brei­te“ lie­gen, kön­nen Sie anhand der unten dar­ge­stell­ten gro­ben Durch­schnitts­wer­te vor­neh­men. Lie­gen hier deut­li­che Abwei­chun­gen nach oben vor und gab es in den letz­ten Jah­ren kei­ne Betriebs­prü­fung, in der das Geschäfts­füh­rer-Gehalt bereits über­prüft wur­de, soll­ten Sie das Gehalt im Hin­blick auf Höhe und Zusam­men­set­zung zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter überprüfen.

Wirt­schafts­sek­tor Durch­schnitts­ver­dienst durch­schnitt­li­che Tantieme
Dienst­leis­tung 119.000 EUR 24.000 EUR
Hand­werk 104.000 EUR 20.000 EUR
Ein­zel­han­del 111.000 EUR 24.000 EUR
Groß­han­del 127.000 EUR 28.000 EUR
Indus­trie 141.000 EUR 14.000 EUR

Quel­le: BBE Media, GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung 2019, Wer­te gerun­det auf TSD EUR

In der Betriebs­prü­fung genü­gen die­se gro­ben Wer­te nicht mehr. Hier kommt es auf Umsatz, Anzahl der Mit­ar­bei­ter, Ertrags­la­ge, Anzahl und Qua­li­fi­ka­ti­on der Geschäfts­füh­rer ganz genau an, um aus­sa­ge­kräf­ti­ge Ver­gleichs­wer­te zu erhal­ten. Dabei ist die BBE-Stu­die eine wert­vol­le  Hil­fe – zwar nicht ganz bil­lig – aber Sie kön­nen davon aus­ge­hen, dass die danach ermit­tel­ten Ver­gleichs­wer­te zum Geschäfts­füh­rer-Gehalt „gerichts­fest“ sind und von den Finanz­be­hör­den in die­ser Höhe akzep­tiert wer­den. Sie spa­ren sich damit in der Pra­xis jede Men­ge Ärger und ggf. teu­re Steu­er­nach­zah­lun­gen. Die Zah­len für ein­zel­ne Bran­chen ver­öf­fent­li­chen wir an die­ser Stel­le in den nächs­ten Ausgaben.

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