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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer: Beteiligungsverluste sind Werbungskosten

Betei­ligt sich der Geschäfts­füh­rer – z. B. in bei Grün­dung oder in der Kri­se – an der GmbH, um sich den Job zu sichern, kann er einen dadurch ent­stan­de­nen Ver­lust als Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit ver­rech­nen (FG Köln, Urteil vom 21.10.2015, 14 K 2767/12). …

Der Sach­ver­halt ist nicht abschlie­ßend ent­schie­den. Wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung der Ent­schei­dung hat das Gericht Revi­si­on zuge­las­sen (Akten­zei­chen des anhän­gi­gen BFH-Ver­fah­rens: I R 94/15). U. E. eine fol­ge­rich­ti­ge Entscheidung.

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