Beteiligt sich der Geschäftsführer – z. B. in bei Gründung oder in der Krise – an der GmbH, um sich den Job zu sichern, kann er einen dadurch entstandenen Verlust als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verrechnen (FG Köln, Urteil vom 21.10.2015, 14 K 2767/12). …
Der Sachverhalt ist nicht abschließend entschieden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat das Gericht Revision zugelassen (Aktenzeichen des anhängigen BFH-Verfahrens: I R 94/15). U. E. eine folgerichtige Entscheidung.