Der Unternehmensgegenstand der GmbH beschreibt die konkrete Tätigkeit der Gesellschaft. Als Bestandteil des Gesellschaftsvertrages ( § 3 Abs. 1 GmbHG) wird damit erreicht,
- dass sich potentielle Geschäftspartner über die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit informieren können,
- dass sich das Registergericht darüber vergewissern kann, ob genehmigungspflichtige oder gewerberechtliche Vorschriften zu beachten sind bzw. beachtet werden,
- dass Ihnen als Geschäftsführer eine möglichst exakte Beschreibung Ihres Aufgabenbereiches ermöglicht ist,
- damit die Gesellschafter die Möglichkeit haben, Geschäfte, die nicht durch diese GmbH getätigt werden, anderweitig zu tätigen.
Der Unternehmensgegenstand der GmbH ist in das Handelsregister einzutragen. Eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Diese ist ordnungsgemäß zu beschließen, notariell zu beurkunden, dem Registergericht anzumelden und ins Handelsregister einzutragen.
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