Gute Frage. Es geht um Folgendes: Seit 1.1.2010 gelten neue Größenklassen-Kriterien für GmbHs. Folge: Bis dahin war z. B. die GmbH mit 4,5 Mio. € Bilanzsumme und 9,4Mio. Umsatz und/oder mehr als 50 bis 250 Arbeitnehmern eine „mittelgroße GmbH”. Nach der Neuregelung ist sie aber „klein” Folge: Der Steuerberater muss nur einen kleinen Jahresabschluss aufstellen. Vorteil für Sie: Das kostet viel weniger.
Achtung: Es gibt Berater, die trotztdem einen großen Jahresabschluss erstellen wollen Begründung: Laut § 267 (4) HGB müssen die Größenklassen-Kriterien 2mal unterschritten werden. Erst dann wird die GmbH „klein”. Was tun. Unsere TIPPS >
Gemäß Artikel 66 (1) EGHGB (Einführungsgesetz zum HGB) sind die Kriterien zur Bestimmung der Größenklasse bereits für 2008 anzuwenden. War die GmbH also bereits 2008 nach den neuen Kriterien klein und ist Ihre GmbH auch in 2009 „klein“, hat die GmbH die Kriterien bereits zum zweiten Mal hintereinander erfüllt (gemäß § 267 Abs. 4).
Für vergleichbare Fälle ist zu prüfen: War die GmbH bereits zum Abschluss 2008 nach den neuen Kriterien „klein“. Wenn JA – kann der Jahresabschluss 2009 für die kleine GmbH erstellt werden.