Schon der Notartermin für die Gründung einer GmbH/UG kann zum Problem werden. Dann prüft das Registergericht, ob alle Formvorschriften eingehalten sind, alle Papiere vollständig vorliegen. Ob die gewählte Firma zulässig ist. Ob die Geschäftsführer zugelassen sind oder ob ein Berufsverbot besteht. Ob die Stammeinlage zur freien Verfügung der Geschäftsführer steht usw. Das kann dauern. 4 Wochen und manchmal viel mehr – wenn es Unklarheiten gibt oder wenn der mit der Eintragung betraute Richter Bedenken hat oder die Behörde unterbesetzt ist und keine Zeit hat.
Das ist ärgerlich, kostet Zeit, Geld und Nerven und kann im Ernstfall schon einmal zu einem echten Wettbewerbsnachteil oder zu einem Haftungsproblem werden. Hier tut sich etwas: …
Die EU hat sich auf eine Gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Richtlinie 2017/1132) geeinigt – die Voraussetzung für ein einheitliches Gründungs- und Eintragungsverfahren mit ehrgeiziger Zielsetzung: Es gibt ein einheitliches Online-Verfahren. Die Eintragung erfolgt in der Regel nach 5, spätestens nach 10 Werktagen. Die Eintragung von Zweigniederlassungen von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten muss innerhalb von 10 Werktagen elektronisch erfolgen. Die Richtlinie soll spätestens bis 2021 in ganz Europa umgesetzt sein. Ehrgeizig – aber überfällig. Damit sich Unternehmer und Unternehmen auf´s Wesentliche konzentrieren können.