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Volkelt-Briefe

Firmenwagen/Flotte: Entscheider-Vorgaben für die E‑Mobilität

Das The­ma E‑Mobilität ist in aller Mun­de. Die Post hat ihre eige­ne Fahr­zeug-Flot­te auf­ge­baut, ande­re gro­ße Unter­neh­men prü­fen, wie man sich dar­an anhän­gen kann (Stich­wort: Hand­wer­ker-E-Mobil). Spä­tes­tens seit der Initia­ti­ve der Bun­des­re­gie­rung, Elek­tro-Fahr­zeu­ge als Fir­men­wa­gen mit Pri­vat­nut­zung nur noch zu 0,5 % statt mit der der­zei­tig recht teu­ren 1 – %-Pro­zent-Rege­lung zu ver­steu­ern, denkt man auch in vie­len klei­ne­ren GmbHs dar­über nach, wann und wie ein Umstieg orga­ni­siert wer­den kann. Kei­ne Alter­na­ti­ve gibt es bislang …

  • für Geschäfts­füh­rer, die mit dem Fir­men­wa­gen mit Pri­vat­nut­zung regel­mä­ßig am Wochen­en­de zwi­schen dem Arbeits­platz und ihrem wei­ter ent­fern­ten Wohn­ort mit vie­len Auto­bahn-Kilo­me­tern pen­deln und die ent­spre­chen­de Reich­wei­te mit einem E‑Fahrzeug nicht zuver­läs­sig erreicht wird. In die­sen Fäl­len kommt ein Hybrid-Fahr­zeug mit Auto­pi­lot in Fra­ge. Dann kön­nen Sie zumin­dest wäh­rend der Fahr­zeit arbei­ten, kom­mu­ni­zie­ren oder Bespre­chun­gen vor­be­rei­ten. Dazu ein Kol­le­ge mit ent­spre­chen­der Fahr-Erfah­rung: „Der Auto­pi­lot fährt bes­ser als ich – ich kann dabei sehr kon­zen­triert arbei­ten” (hier: VOLVO XC 60 mit teil­au­to­no­men Fahren).
  • für Fir­men, die regel­mä­ßig mit meh­re­ren Mit­ar­bei­tern an wech­seln­den Ein­satz­stel­len unter­wegs sind und ein grö­ße­res Equip­ment vor Ort im Fahr­zeug bereit hal­ten müs­sen (Hand­wer­ker, Ser­vice-Unter­neh­men, Dienst­leis­ter mit Kun­den­ter­mi­nen) und dar­auf ange­wie­sen sind, dass die Fahr­zeu­ge jeder­zeit fahr­be­reit sind (Lade­zei­ten) und sich nicht dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass es beim Kun­den Lade­mög­lich­kei­ten gibt.
  • für Unter­neh­men der Logis­tik-Bran­che, die grö­ße­re Reich­wei­ten und grö­ße­re Gewich­te trans­por­tie­ren und mit opti­mier­ten Fahr­zei­ten pla­nen. Aus­nah­me: Grö­ße­re Unter­neh­men mit gro­ßer Flot­te, die von einem E‑Mo­bil-Her­stel­ler (z. B. Street Scoo­ter GmbH, Aachen) Son­der­se­ri­en (bis­her nur Kurz­stre­cken­ein­satz) bestel­len.  Unter­des­sen lie­fert die Post-Toch­ter das Modell StreetS­coo­ter Work L. auch an exter­ne Kun­den (z. B. Deut­sche See), Preis ca. 32.000 EUR.

Die Kos­ten: Fakt ist der­zeit (noch), dass die Anschaf­fungs­kos­ten für E‑Fahrzeuge deut­lich höher lie­gen als für Fahr­zeu­ge mit Ver­bren­nungs­mo­to­ren (Ben­zi­ner, Die­sel). Das gilt auch für Lea­sing-Model­le. Etwas anders sieht die Rech­nung aus, wenn die lau­fen­den Kos­ten ein­be­zo­gen wer­den. So ver­braucht z. B. ein Nis­san Leaf auf 100 km ca. 15 Kilo­watt­stun­den Strom. Bei einem Bezugs­preis von 29,6 Cent/KWSt kos­ten die 100 Kilo­me­ter dann rund 4,44 EUR. Beim Die­sel-Fahr­zeug mit 5,0 Liter/100km-Ver­brauch kos­ten bei einem Sprit­preis von der­zeit 1,30 EUR die 100-Kilo­me­ter 6,50 EUR – also fast 50 % mehr.

Mit­tel­fris­tig kann man davon aus­ge­hen, dass die Sprit­prei­se wei­ter stei­gen wer­den. Faust­re­gel für die mit­tel­fris­ti­ge Pla­nung: Eine Sprit­preis­er­hö­hung (Ben­zi­ner oder Die­sel) von 10 Cent pro Liter schlägt sich für ein Fahr­zeug mit einem Ver­brauch von 5 Liter/100 km mit rund 0,50 Cent je gefah­re­nem Kilo­me­ter nie­der (bei einem Fahr­zeug mit 7,5 Liter-Ver­brauch 0,75 Cent je Kilo­me­ter) (Quel­le: ADAC Kos­ten­ver­gleich Benziner/Diesel, Stand August 2018).

Nur schwer abseh­bar ist aller­dings  die wei­te­re Ent­wick­lung des Strom­prei­ses in Deutsch­land (Ener­gie­wen­de, Strom­tras­sen, Lade­sta­tio­nen). Unklar ist auch, wel­che Aus­wir­kun­gen die E‑Mobilität selbst auf die Ent­wick­lung des Strom­prei­ses haben wird. Dazu gibt es bis­her nur weni­ge aus­sa­ge­kräf­ti­ge Stu­di­en. Die Ener­gie­wirt­schaft selbst sieht dar­in kein Pro­blem. Laut TU Mün­chen wird es bei einem Elek­tro­an­teil von 30 % mit Elek­tro-Fahr­zeu­gen zu erheb­li­chen Ver­sor­gungs­pro­ble­men kom­men – mit spür­ba­ren Aus­wir­kun­gen auf die Preise.

Für die inner­städ­ti­sche Mobi­li­tät der Mit­ar­bei­ter (Kun­den­be­su­che, Aus­lie­fe­run­gen, Ein­käu­fe) setzt sich unter­des­sen das klei­ne Stadt-E-Mobil für alle und das E‑Bike mehr und mehr durch. Ent­we­der zur gemein­sa­men Nut­zung oder zur Über­las­sung als Fir­men-Fahr­zeug mit Pri­vat­nut­zungs-Mög­lich­keit. Für E‑Bikes ist inzwi­schen die steu­er­li­che Sei­te end­gül­tig abge­deckt – hier gibt es kei­ne Pro­ble­me mehr mit den Finanz­be­hör­den. Es gibt Dienst­leis­ter, die die kom­plet­te Abwick­lung (Finan­zie­rung, Lea­sing, Steu­er) über­neh­men – z. B. die Frei­bur­ger Fir­ma Lea­se­R­ad GmbH bie­tet hier einen Full­ser­vice. Gera­de für die Mit­ar­bei­ter-Bin­dung ist die Über­las­sung eines E‑Bikes mit Wunsch­aus­stat­tung eine attrak­ti­ve Opti­on. Zusatz­ef­fekt: Die Mit­ar­bei­ter blei­ben fit und scho­nen die Umwelt, der Arbeit­ge­ber spart gegen­über dem Fir­men­wa­gen sogar noch ein. Wie immer – als Chef sind Sie auch bei der Nut­zung der Ange­bo­te der Fir­ma für die Mit­ar­bei­ter das Vor­bild – machen Sie vor, wie es rich­tig geht.

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