Gibt es im Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers kein privates Fahrverbot („geschäftliche Nutzung“) darf das Finanzamt die private Nutzung grundsätzlich unterstellen. Auch, wenn …
die Gesellschafter-Geschäftsführer beteuern, dass ein mündliches Verbot verabredet war und im Privathaushalt des Geschäftsführers ein weiteres Fahrzeug für die rein private Nutzung zur Verfügung steht (FG Münster, Urteil vom 21.2.2013, 13 K 4396/10 E).
Für die Praxis: Fehlt eine vertragliche Vereinbarung zur Firmenwagen-Nutzung, stellt das Finanzamt Fragen: „Nutzt er den Wagen auch zur Heimfahrt zum Mittagessen zu Hause?“. Das klingt harmlos. Antworten die beiden Geschäftsführer einer GmbH unterschiedlich, heißt es im Zweifel für das Finanzamt.