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Firmenwagen: Finanzamt stellt Gesellschafter-Geschäftsführern bei Privat-Fahr­verbot Fangfragen

Gibt es im Anstel­lungs­ver­trag des GmbH-Geschäfts­füh­rers kein pri­va­tes Fahr­ver­bot („geschäft­li­che Nut­zung“) darf das Finanz­amt die pri­va­te Nut­zung grund­sätz­lich unter­stel­len. Auch, wenn …

die Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer beteu­ern, dass ein münd­li­ches Ver­bot ver­ab­re­det war und im Pri­vat­haus­halt des Geschäfts­füh­rers ein wei­te­res Fahr­zeug für die rein pri­va­te Nut­zung zur Ver­fü­gung steht (FG Müns­ter, Urteil vom 21.2.2013, 13 K 4396/10 E).

Für die Pra­xis: Fehlt eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung zur Fir­men­wa­gen-Nut­zung, stellt das Finanz­amt Fra­gen: „Nutzt er den Wagen auch zur Heim­fahrt zum Mit­tag­essen zu Hau­se?“. Das klingt harm­los. Ant­wor­ten die bei­den Geschäfts­füh­rer einer GmbH unter­schied­lich, heißt es im Zwei­fel für das Finanz­amt.

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