Zwar gibt es für die Wahl der „Firma” (hier: des Namens des Unternehmens) der UG/GmbH unterdessen nur noch wenige Vorschriften bzw. Ausschlüsse – bis hin zum Fantasienamen ist vieles möglich. Aber: Das Kammergericht (KG) Berlin untersagte jetzt die Eintragung einer GmbH, weil die im Namen der Firma den Begriff „Partners” verwendet hat, obwohl es sich offensichtlich nicht um einen Zusammenschluss von mehreren Personen handelte. Das ist aber z. B. dann zulässig, wenn es sich um eine Freiberufler-GmbH (Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Architekten) handelt – sich also mehrere Personen zu einer gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen (Quelle: KG Berlin, Urteil v. 17.9.2018, 22 W 57/18).
Kategorien