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Volkelt-Briefe

Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Weniger Kontrollen, mehr Geldbußen

Die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) hat in 2016 weni­ger Unter­neh­men wegen Ver­stö­ßen gegen die Min­dest­lohn- und ande­re Vor­schrif­ten kon­trol­liert aber ins­ge­samt höhe­re Geld­bu­ßen fest­ge­setzt. Die Zahl der von der FKS geprüf­ten Arbeit­ge­ber ging von 43.637 im Jah­re 2015 auf 40.374 zurück (- 7,5 %). Stark rück­läu­fig war die Zahl der geprüf­ten Unter­neh­men im Bau­ge­wer­be von 16.681 auf 13.473 (- 19,5 %). Auch im Gast­stät­ten-/Be­her­ber­gungs­ge­wer­be war die Zahl rück­läu­fig, von 7.287 auf 6.030 in 2016 (- 17,5 %). Ins­ge­samt lei­te­te die FKS 2016 126.315 Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein, 1.651 wegen Ver­stoß gegen die Min­dest­lohn­vor­schrif­ten, 1.782 wegen Nicht­ge­wäh­rung bran­chen­spe­zi­fi­scher Min­dest­löh­ne und 113 wegen Ver­sto­ßes gegen die Lohn­un­ter­gren­ze. Ins­ge­samt 122.769 Fäl­le betra­fen Leistungs­missbrauch, Vor­ent­hal­ten von Arbeits­ent­gelt, uner­laub­te Ausländer­beschäftigung oder Ver­stö­ße gegen Auf­zeich­nungs- und Mel­de­pflich­ten. Die Sum­me der Geld­bu­ßen stieg von 43,4 Mio. EUR auf 48,7 Mil­lio­nen EUR in 2016.

Pres­se­kon­fe­renz: offi­zi­el­le Vor­stel­lung der Jah­res­zah­len 2016

Das bedeu­tet aber kei­ne Ent­war­nung für die betrof­fe­nen Bran­chen. Die Zah­len spre­chen dafür, dass die Behör­den geziel­ter vor­ge­hen und ver­stärkt anlass­be­zo­gen prü­fen. Im Klar­text: Sobald es Auf­fäl­lig­kei­ten gibt (Anzei­gen, bereits auf­fäl­lig gewor­de­ne Unter­neh­men, Beschäf­ti­gung von vie­len Aus­hil­fen und/oder Mini-Job­bern), ist der Prü­fer nicht weit. Und – auch das zei­gen die Zah­len – wenn es schluss­end­lich zur Anzei­ge kommt, wird es teurer.

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