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Volkelt-Briefe

Finanzen: Negativ-Zinsen für Altverträge müssen Sie nicht hinnehmen

Nach Auf­fas­sung der Ver­brau­cher­zen­tra­len ist es für bestehen­de Spar­ver­trä­ge nicht zuläs­sig, nega­ti­ve Zin­sen zu berech­nen. So ver­langt der­zeit … z. B. die Deut­sche Skat­bank für Ein­la­gen ab 3 Mio. EUR einen Nega­tiv­zins von – 0,25 %. Insi­der gehen aller­dings davon aus, dass – bei län­ger anhal­ten­der Nied­rig­zins-Pha­se – bereits eini­ge Ban­ken prü­fen, inwie­weit zuläs­si­ge Ände­run­gen der Spar­ver­trä­ge mög­lich sind bzw. durch­ge­setzt wer­den können.

Auf­pas­sen müs­sen Sie aller­dings, wenn die Bank mit Ihnen per geän­der­ten AGBs neue Kon­di­tio­nen ver­ein­ba­ren will bzw. der bestehen­de Spar­ver­trag zuguns­ten eines neu­en Spar­ver­tra­ges abge­löst wer­den soll. Hier bleibt es Ihnen nicht erspart, sich das Klein­ge­druck­te genau anzu­schau­en und ggf. zu widersprechen.

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