Nach Auffassung der Verbraucherzentralen ist es für bestehende Sparverträge nicht zulässig, negative Zinsen zu berechnen. So verlangt derzeit … z. B. die Deutsche Skatbank für Einlagen ab 3 Mio. EUR einen Negativzins von – 0,25 %. Insider gehen allerdings davon aus, dass – bei länger anhaltender Niedrigzins-Phase – bereits einige Banken prüfen, inwieweit zulässige Änderungen der Sparverträge möglich sind bzw. durchgesetzt werden können.
Aufpassen müssen Sie allerdings, wenn die Bank mit Ihnen per geänderten AGBs neue Konditionen vereinbaren will bzw. der bestehende Sparvertrag zugunsten eines neuen Sparvertrages abgelöst werden soll. Hier bleibt es Ihnen nicht erspart, sich das Kleingedruckte genau anzuschauen und ggf. zu widersprechen.