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Volkelt-Briefe

Finanzbehörden: 1%-Regel für Firmenwagen ist unangreifbar

Geschäfts­füh­rer, die gegen die 1%-Regel aus ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken Ein­spruch ein­ge­legt haben, haben kei­ne Chance …

auf Rück­zah­lung. Die Finanz­be­hör­den haben klar­ge­stellt, dass die­se Ein­sprü­che von den Finanz­äm­tern abge­wie­sen wer­den (All­ge­mein­ver­fü­gung der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der vom 13.12.2013 2013/1145596).

Dazu noch­mals der Hin­weis (vgl. Nr. 50/2013): Wenn Sie in 2014 kein pri­va­te Nut­zung des Fir­men­wa­gens zulas­sen wol­len, um die Anwen­dung der 1%-Regel zu ver­hin­dern, müs­sen Sie ab sofort ein Fahr­ten­buch füh­ren, um das nach­wei­sen zu können.

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