Geschäftsführer, die gegen die 1%-Regel aus verfassungsrechtlichen Bedenken Einspruch eingelegt haben, haben keine Chance …
auf Rückzahlung. Die Finanzbehörden haben klargestellt, dass diese Einsprüche von den Finanzämtern abgewiesen werden (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.12.2013 2013/1145596).
Dazu nochmals der Hinweis (vgl. Nr. 50/2013): Wenn Sie in 2014 kein private Nutzung des Firmenwagens zulassen wollen, um die Anwendung der 1%-Regel zu verhindern, müssen Sie ab sofort ein Fahrtenbuch führen, um das nachweisen zu können.