Nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk (CSU) dürfen Sie …geringfügige haushaltsnahe Minijobber auch bar auszahlen, ohne das die steuerliche Anrechnung (max. 510 €/Jahr) verloren geht. Voraussetzung: Lassen Sie sich die Auszahlung quittieren, Prüfen Sie, ob Sie diese Rechtslage auch noch für noch nicht veranlagte Besteuerungszeiträume nutzen können.
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