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Volkelt-Briefe

EU: Mehr Spielraum für eine ermäßigte Umsatzsteuer

Nach den EU-Vor­schrif­ten für die Mehr­wert­steu­er muss die­se euro­pa­weit min­des­tens 15 % (Deutsch­land: 19 %), beim ermä­ßig­ten Steu­er­satz min­des­tens 5 % (7 %) betra­gen. So steht es auf dem Papier. In der Pra­xis ver­sto­ßen 2/3 aller Mit­glied­staa­ten gegen die­se gesetz­li­che Vor­ga­be. Der­zeit sind des­we­gen 40 Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren vor den euro­päi­schen Behör­den anhän­gig. Deutsch­land stand zuletzt wegen des ermä­ßig­ten Steu­er­sat­zes für die Hotel­le­rie am Pranger. …

Jetzt gibt es eine Initia­ti­ve der EU-Kom­mis­si­on nach der die der­zei­ti­gen Min­dest­sät­ze abge­schafft wer­den sol­len. Man ver­spricht sich davon zum effek­ti­ve­re Mög­lich­kei­ten zur Bekämp­fung des USt-Betru­ges (jähr­li­ches Volu­men ca. 50 Mrd. EU). Zum ande­ren mehr Wett­be­werb zwi­schen den EU-Staa­ten, auch nach „unten“. Die ein­zel­nen Staa­ten sol­len  danach auch mehr Hand­lungs­spiel­raum erhal­ten, wel­che Güter und Dienst­leis­tun­gen mit einem ermä­ßig­ten Steu­er­satz besteu­ert wer­den dür­fen (Aus­nah­me­lis­ten). Damit gibt es in Zukunft – zumin­dest theo­re­tisch – bes­se­re Mög­lich­kei­ten, ein­zel­ne Bran­chen geziel­ter zu  för­dern und wett­be­werbs­fä­hi­ger zu machen.

In Deutsch­land macht das Umsatz­steu­er­auf­kom­men mit ca. 150 Mrd. EUR jähr­lich knapp 25 % der gesam­ten Staats­ein­nah­men aus Steu­ern aus. Die deut­sche Steu­er­sät­ze (19 bzw. 7 %) lie­gen im unte­ren euro­päi­schen Durch­schnitt. Die gerings­te Umsatz­steu­er wird in Luxem­burg mit 17 % berech­net. Die Höchst­sät­ze lie­gen bei 27 % (Ungarn), 25 % (Kroa­ti­en, Schwe­den) und 24 % (Rumä­ni­en, Finn­land). Das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren dazu soll spä­tes­tens 2017 auf den Weg gebracht wer­den. In Steu­er­sa­chen ist aller­dings Ein­stim­mig­keit not­wen­dig. Das dürf­te das Ver­fah­ren ent­spre­chend in die Län­ge zie­hen. Anschlie­ßend müs­sen die Bestim­mun­gen in natio­na­les Recht umge­setzt werden.

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