Nach den EU-Vorschriften für die Mehrwertsteuer muss diese europaweit mindestens 15 % (Deutschland: 19 %), beim ermäßigten Steuersatz mindestens 5 % (7 %) betragen. So steht es auf dem Papier. In der Praxis verstoßen 2/3 aller Mitgliedstaaten gegen diese gesetzliche Vorgabe. Derzeit sind deswegen 40 Vertragsverletzungsverfahren vor den europäischen Behörden anhängig. Deutschland stand zuletzt wegen des ermäßigten Steuersatzes für die Hotellerie am Pranger. …
Jetzt gibt es eine Initiative der EU-Kommission nach der die derzeitigen Mindestsätze abgeschafft werden sollen. Man verspricht sich davon zum effektivere Möglichkeiten zur Bekämpfung des USt-Betruges (jährliches Volumen ca. 50 Mrd. EU). Zum anderen mehr Wettbewerb zwischen den EU-Staaten, auch nach „unten“. Die einzelnen Staaten sollen danach auch mehr Handlungsspielraum erhalten, welche Güter und Dienstleistungen mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden dürfen (Ausnahmelisten). Damit gibt es in Zukunft – zumindest theoretisch – bessere Möglichkeiten, einzelne Branchen gezielter zu fördern und wettbewerbsfähiger zu machen.