Die Verpflichtung, jährlich ein Energie-Audit durchzuführen, zu dokumentieren und die Öffentlichkeit über den Ausgang des Audits zu informieren betrifft nur große Unternehmen im Sinne der EU-Verordnung 2003/361 EG. Das sind Unternehmen mit … mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 50 Mio. EUR bzw. einer Bilanzsumme ab 43 Mio. EUR (Quelle: Gesetz zur Teilumsetzung der Energie-Effizienz-Richtlinie , Bundestagsdrucksache 18/3373). Nach Regierungsvorgaben wird die deutsche Wirtschaft mit dem Energie-Audit jährlich mit rund 50 Mio. EUR belastet werden.
Ursprünglich war geplant, die Vorgaben für ein Energie-Audit für Unternehmen bereits im Jahre 2011 umzusetzen. Jetzt lässt sich die Bundesregierung bis zum Jahre 2017 bzw. 2020 Zeit. Bis dahin sind Sie als Geschäftsführer eines betroffenen Unternehmens gut beraten, die Fördermittel des Bundes und der EU zur Energie-Beratung Ziel führend zu nutzen (vgl. z. B. Nr. 49/2014).