Die EU-Kommission macht jetzt Druck in Sachen Entsende-Richtlinie. In Brüssel will man so ein weiteres Aufbrechen der Interessen-Gegensätzen der Ost/West-EU-Länder verhindern und schnellstens einheitliche Vorschriften schaffen (vgl. Nr. 12/2016). Danach ist vorgesehen: …
- Künftig müssen sämtliche Entlohnungsvorschriften, die im Allgemeinen bei lokalen Arbeitnehmern gelten, auch auf entsandte Arbeitnehmer angewandt werden.
- Dabei umfasst die Entlohnung nicht nur die Mindestlohnsätze, sondern auch Prämien, Zulagen und Überstundenvergütungen.
- Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, die verschiedenen Bestandteile anzugeben, aus denen sich die Entlohnung in ihrem Hoheitsgebiet zusammensetzt.
- In Gesetzen oder allgemeinverbindlichen Tarifverträgen festgelegte Vorschriften müssen in allen Wirtschaftszweigen auf entsandte Arbeitnehmer angewandt werden.
- Außerdem haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vorzusehen, dass Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmern das gleiche Entgelt zahlen müssen wie der Hauptauftragnehmer.
- Für nationale und grenzüberschreitend tätige Unterauftragnehmer müssen die gleichen Regeln gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass auf Arbeitnehmer, die von im Ausland niedergelassenen Leiharbeitsunternehmen entsandt werden, die im Aufnahmeland geltenden nationalen Leiharbeitsvorschriften angewandt werden.
- Beträgt die Dauer der Entsendung mehr als 24 Monate, so müssen die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Aufnahmemitgliedstaates (z. B. Kündigungsschutz, Arbeitszeitgesetz) angewandt werden, wenn das für den entsandten Arbeitnehmer günstiger ist.
- Nach 2 Jahren werden zusätzlich auch Sozialbeiträge fällig.
Viele kleinere inländische GmbHs – insbesondere aus den Bereichen Bau, Baunebenhandwerk – haben auf diese Gesetzgebung schon lange gewartet. Sie haben bereits seit Jahren anhaltende und zunehmende Wettbewerbsprobleme mit osteuropäischen Konkurrenzfirmen und selbstständigen Subunternehmen. Öffentliche Auftraggeber vergeben Aufträge (fast) nur noch nach dem günstigsten Angebot. Viele Unternehmen haben sich unterdessen aus diesem Geschäft verabschiedet. U. U. gelingt es hier, unter den neuen Rahmenbedingungen Marktanteile zurück zu gewinnen. Mit einer Umsetzung der Richtlinie dürfte allerdings vor 2018 nicht zu rechnen sein.