Notwendig ist der Hinweis, dass es sich um eine Gesellschafterversammlung der GmbH handelt und die genaue Angabe von Ort und Zeit der Versammlung. Außerdem ist der Zweck der Versammlung anzukündigen (Tagesordnung) (§ 51 Abs. 2 GmbHG). Die Einladung muss mit eingeschriebenem Brief erfolgen (§ 51 Abs. 1 GmbHG).
Zum Zugangsnachweis verwenden Sie unbedingt das Einschreiben mit Rückschein. Die Einladung ist den Gesellschaftern spätestens eine Woche vor der Gesellschafterversammlung zuzustellen (§ 51 Abs. 1 Satz 2 GmbHG), sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Die Wochenfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem normalerweise mit dem Zugang des Schreibens zu rechnen ist. Die Tagesordnung kann nachgereicht werden, muss aber mindestens drei Tage vor der Gesellschafterversammlung angekündigt werden (§ 51 Abs. 4 GmbHG), sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Wird die Tagesordnung nachgereicht, muss die Übersendung ebenfalls durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Weiterführende Informationen:
Ablauf und Führung der Gesellschafterversammlung
Der Schnellkurs für Geschäftsführer – Inhaltsübersicht
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