Als GmbH-Gesellschafter sind Sie gut beraten, Privat- und Geschäftsvermögen penibel zu trennen. Andernfalls bestraft das Finanzamt Ungereimtheiten mit Zusatzt-Steuern (z. B. als verdeckte Gewinnausschüttung oder als verdeckte Einlagen). Aber auch aus vermögensrechtlichen Gründen ist … eine Trennung angesagt. Insbesondere dann, wenn die Gesellschafter auch privat liiert sind und das Privatvermögen zusammen verwaltet wird (Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft).
In der Praxis bewährt ist Gütertrennung, Festlegung der Gesellschafter-Eigenschaft (z. B. Gesellschafter können nur sein Familienmitglieder 1. und 2. Grades) und ein Vorkaufsrecht bei Verlust der vereinbarten Gesellschafter-Eigenschaft. Nicht weniger problematisch ist es, wenn der Ehegatte als Arbeitsnehmer in der GmbH mitarbeitet und es zu einer Trennung kommt. Im besten Fall kommt es zu einer einvernehmlichen Lösung. Im schlechtesten Fall wirkt sich das angespannte Betriebsklima bis auf die Kundenbeziehungen aus. Je nach Interessenlage ist zu empfehlen:
- Beendigung des Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer einmaligen Abfindung,
- Auflösung des Arbeitsvertrages mit Verrechnung auf die Unterhaltsansprüche oder
- eine einseitige Kündigung des Arbeitsvertrages durch die GmbH.