Nach dem Urteil des FG Düsseldorf (vgl. Nr. 19/2012) hat nun auch das FG Hessen klargestellt, dass Zuführungen zu einem Zeitwertkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers erst bei Zufluss als Arbeitslohn versteuert werden müssen (FG Hessen, Urteil vom 19.1.2012, 1 K 250/11).
Für die Praxis: …
Gegen das Urteil wurde vom FA Revision vor dem BFH eingelegt (Az.: VI R 25/12). Beachten Sie dazu unsere Hinweise aus dem Volkelt-Brief 19/2012. Wir halten Sie auf dem Laufenden.