Bereits seit 2006 ist die Internetsuchmaschine XPIDER im Einsatz. Die Suchmaschine sammelt selbstständig Informationen nach Kriterien, die der Nutzer selbst festlegen kann. Diese Suchmaschine wird u. a. auch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingesetzt. Z. B., um in Internet-Auktionshäusern wie Ebay, reBay, momox oder anderen Kleinanzeigenmärkten in der regionalen Zeitung oder anderen Verkaufsportalen systematisch nach Steuerhinterziehern zu fahnden. Auch Privatverkäufer, die in größerem Umfang Waren verkaufen, können mit XPIDER von der Steuerfahndung kontrolliert werden. So werden täglich ca. 100.000 Internetseiten auf steuerlich relevante unternehmerische Aktivitäten geprüft. Achtung: …Möglich ist es z. B., Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und Versteigerungsplattformen gelistet nach Anbietern herauszusuchen und mit den Finanzdaten abzugleichen. Nach welchen Kriterien jemand als steuerlich interessanter Fall eingestuft wird, ist allerdings unklar – die Behörde gibt dazu keine Auskunft. Seit 2013 müssen die Anbieter von Verkaufsportalen Name, Anschrift und Bankverbindung der Verkäufer auf Anfrage der Finanzbehörden herausgeben und sie müssen alle Verkäufe jederzeit vollständig auflisten können (so zuletzt BFH, Urteil v. 16.5.2013, II R 15/12). Auch die Portale für Geldanlagen sind unterdessen im Visier der Finanzbehörden. Auch hier wird systematisch im Internet nach Steuerhinterziehern „gefahndet” – das betrifft alle FinTech-Unternehmen, z. B. Smava.de oder Auxmoney.de.
Kategorien
Digitales: So durchforstet das Finananzamt Internet-Websites
Bemerkt XPIDER Auffälligkeiten, geht automatisch eine Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt. Die Person bzw. das auffällige Unternehmen wird in den Betriebsprüfungsplan aufgenommen. Anschließend wird das Unternehmen zunächst zur Offenlegung der steuerrelevanten Vorgänge aufgefordert. Ist die Betriebsprüfungsstelle mit den eingereichten Unterlagen nicht zufrieden, ist davon auszugehen, dass eine Umsatzsteuer-Nachschau oder eine Sonderprüfung angeordnet wird. Wichtig: Prüfen Sie regelmäßig, ob auf Ihrer Website alle Finanzamts-relevanten Daten (Adresse, Kontakt, HR-Nummer, USt-ID) angezeigt werden.