Die Einzelfälle mehren sich: Mit provokanten E‑Mail Anhängen – vermeintliche Rechnungen, attraktive Werbebotschaften oder humorige Clips – fangen Sie sich einen Virus ein, der Ihre komplette IT blockiert und Sie unverhohlen zur Zahlung auffordert. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Erpressung (§ 253 StGB) mit teuren Folgen. Nicht nur große Unternehmen sind betroffen. Die Bedrohung richtet sich gegen Handwerksbetriebe, gegen mittelständische Unternehmen. Kurz: Unterdessen ist jede eMail-Adresse bedroht. Was tun?
Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass …
hier der Mitarbeiter die Schwachstelle ist. Der eine handelt verantwortlicher als der andere. Es ist Ihre Aufgabe, alle Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren. Die Botschaft heißt: „Anhänge von externen eMails dürfen nicht geöffnet werden“. Da selbst über bestehende Geschäftsbeziehungen Trojaner oder unerwünschte Virenprogramme eindringen könnten, sollten Anhänge grundsätzlich nicht geöffnet, sondern zunächst in den Datei-Ordner „Downloads“ abgespeichert und vor dem Öffnen mit dem Virenprogramm (Kaspersky, Microsoft Security) getestet werden. So viel Sicherheit muss sein.