Die Gründung einer GmbH ist aufwändig und verursacht neben den Gründungskosten laufende Kosten für Buchführung, Bilanzierung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Die meisten GmbH sind somit auf Dauer angelegt, in der Regel auf unbestimmte Zeit. Will ein Gesellschafter bereits bei der Gründung mit neuen Gesellschaftern deutlich machen, dass er lediglich ein klar definiertes wirtschaftliches Projekt innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens testen wollen, kann die Dauer der GmbH auf begrenzt werden.
Der Vorteil einer automatischen Auflösungsklausel liegt für darin, dass keine weiteren rechtlichen Mittel notwendig sind, um sich von einem unwirtschaftlichen Engagement zu trennen. Die GmbH endet automatisch zu dem vereinbarten Zeitpunkt und wird aufgelöst. Fassen die anderen Gesellschafter den Beschluss, die GmbH weiter zu führen, steht dem einzelnen Gesellschafter aufgrund dieser Klausel ein automatisches Austrittsrecht gegen eine entsprechende Abfindung zu.
Eine Vereinbarung über die Dauer der GmbH ist sinnvoll, wenn bereits bei der Gründung absehbar ist, dass das geplante wirtschaftliche Projekt nach einer gewissen Zeit in einem anderen organisatorischen Rahmen abgewickelt werden soll.