Immer mehr GmbHs erstellen neben dem offiziellen Jahresabschluss einen Geschäftsbericht. Ziel ist es, eine übersichtliche Informations-Broschüre über das Unternehmen zu haben, mit dem potenzielle Kunden, Geschäftspartner und Arbeitnehmer über das Unternehmen informiert werden. Ziel ist es auch, Punkte fürs Rating zu sammeln. Achten Sie unbedingt darauf, dass im Geschäftsbericht nur „fundierte“ Aussagen zum Unternehmen bzw. zum Geschäftsablauf stehen.
Sensibilisieren Sie alle an der Erstellung beteiligten Mitarbeiter dafür, dass die dort verwendeten Informationen z. B. von den Finanzbehörden gelesen werden und u. U. zu einer erweiterten Prüfung führen.
Unsere TIPPs dazu >
Beispiel: Im Geschäftsbericht wird berichtet, dass die Produktion oder Teile der Produktion ins Ausland verlagert wurden. Das Finanzamt wird darauf hin prüfen, ob es zu steuerpflichtigen Vorgängen im Sinne der sog. Funktionsverlagerungsverordnung gekommen ist.
Keinen Fehler machen Sie, wenn Sie zur sachlichen Darstellung ausschließlich solche Angaben übernehmen, die im Jahresabschluss bereits dargestellt sind. Das sind Angaben aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht der GmbH. Kleine GmbHs müssen zwar offiziell keinen Lagebericht erstellen. Sie sollten sich an den Vorgaben zur Erstellung des Lageberichts orientieren, welche Informationen Sie über die GmbH in Ihrem Geschäftsbericht veröffentlichen. Dabei muss der Lagebericht den Geschäftsverlauf und die Lage der GmbH so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Außerdem muss der Lagebericht eingehen auf:
- Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind (sofern vorhanden)
- die voraussichtliche Entwicklung der GmbH
- den Bereich Forschung und Entwicklung (sofern vorhanden)
- bestehende Zweigniederlassungen der GmbH (sofern vorhanden)
Für die Gestaltung des Lageberichts gibt es keine formellen Vorgaben. Allerdings muss er klar und übersichtlich sein. Bei der Beschreibung des Geschäftsverlaufs soll dargestellt werden, wie sich die GmbH im Laufe des Geschäftsjahres entwickelt hat, und welche Umstände zu dieser Entwicklung geführt haben. Dazu bietet es sich an, zunächst einen allgemeinen Überblick über die Historie der GmbH zu geben, wobei auch die Geschäftsfelder der GmbH aufgeführt werden sollten. In diesen kurzen allgemeinen Überblick können auch gesamtwirtschaftliche Rahmendaten des Geschäftsjahres mit einbezogen werden. Anschließend ist dann über den konkreten Ablauf des Geschäftsjahres zu informieren, wobei es beispielsweise möglich ist, sich an den einzelnen Schritten der Leistungserstellung in der GmbH zu orientieren.
Für die Praxis: Selbst wenn der Geschäftsbericht nur als „Image-Broschüre“ gedacht ist und so verwendet wird, müssen Sie davon ausgehen, dass der Geschäftsbericht in der Regel öffentlich ist und damit auch den kritischen Augen der Öffentlichkeit und der Finanzbehörden standhalten muss. Gehen Sie davon aus, dass die Finanzbehörden sämtliche öffentlich zugänglichen Informationen über Ihre GmbH zur Kenntnis nehmen. Zum Beispiel im Vorfeld einer Betriebsprüfung. Der Prüfer wird sich die Web-Seiten der GmbH genau anschauen und verdeckt Informationsbroschüren also auch den Geschäftsbericht anfordern und lesen. Aus steuerlicher Vorsicht empfiehlt es sich, alle Texte vorab vom Steuerberater auf „Unbedenklichkeit“ prüfen zu lassen.