Große Unternehmen müssen es haben und immer mehr mittelständische Unternehmen richten es freiwillig ein: Ein Compliance Management System (CMS). Aber auch immer mehr kleinere Unternehmen erkennen den Handlungsbedarf: Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass im Unternehmen Recht und Gesetze eingehalten werden. Und zwar nicht nur als Lippenbekenntnis, sondern in Form von klaren und eindeutigen Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter. Ihre Aufgabe: „Als Leitungsorgan haben Sie die Pflicht, geeignete Maßnahmen und organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen“ (§ 91 Abs. 2 AktG). Ist Ihr CMS mangelhaft oder unzureichend, ist das eine Pflichtverletzung – mit entsprechenden rechtlichen Folgen (so z. B. LG München, Urteil vom 10.12.2013, 5 HKO 1387/110). In diesem Urteil ging es um die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für Schmiergeldzahlungen (bzw. jede Form von Bakschisch) der Mitarbeiter. Aber auch in vielen anderen Unternehmensbereichen gibt es Risiken. …
Beispiele: Die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften, Vorgaben für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, die Beachtung der Rechte des Betriebsrates, Einhaltung der Datenschutzvorschriften, Regeln zur Korruptionsbekämpfung und über Geschenke, Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und Kunden, Sicherung der Geschäftsgeheimnisse und des Firmen-Know-Hows usw.
Wie wichtig es für Geschäftsführer ist, hier Vorkehrungen zu treffen, ergibt sich aus zahlreichen Urteilen und aus einigen aktuellen gesetzlichen Initiativen zum Thema. Haben Sie im Betrieb verbindliche Vorgaben eingeführt, wird das bei einem Verstoß der Mitarbeiter in Zukunft als Schuld mindernd für den Geschäftsführer gewertet.