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Volkelt-Briefe

CMS: Bringen Sie Ihre Unternehmens-Richtlinen auf Vordermann (I)

Gro­ße Unter­neh­men müs­sen es haben und immer mehr mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men rich­ten es frei­wil­lig ein: Ein Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem (CMS). Aber auch immer mehr klei­ne­re Unter­neh­men erken­nen den Hand­lungs­be­darf: Die Geschäfts­füh­rung muss sicher­stel­len, dass im Unter­neh­men Recht und Geset­ze ein­ge­hal­ten wer­den. Und zwar nicht nur als Lip­pen­be­kennt­nis, son­dern in Form von kla­ren und ein­deu­ti­gen Hand­lungs­an­wei­sun­gen für die Mit­ar­bei­ter. Ihre Auf­ga­be: „Als Lei­tungs­or­gan haben Sie die Pflicht, geeig­ne­te Maß­nah­men und orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­keh­run­gen dafür zu tref­fen“ (§ 91 Abs. 2 AktG). Ist Ihr CMS man­gel­haft oder unzu­rei­chend, ist das eine Pflicht­ver­let­zung – mit ent­spre­chen­den recht­li­chen Fol­gen (so z. B. LG Mün­chen, Urteil vom 10.12.2013, 5 HKO 1387/110). In die­sem Urteil ging es um die Ver­ant­wort­lich­keit des Geschäfts­füh­rers für Schmier­geld­zah­lun­gen (bzw. jede Form von Bak­schisch) der Mit­ar­bei­ter. Aber auch in vie­len ande­ren Unter­neh­mens­be­rei­chen gibt es Risiken. …

Bei­spie­le: Die Ein­hal­tung der Arbeits­zeit­vor­schrif­ten, Vor­ga­ben für Arbeits­schutz und Arbeits­si­cher­heit, die Beach­tung der Rech­te des Betriebs­ra­tes, Ein­hal­tung der Daten­schutz­vor­schrif­ten, Regeln zur Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung und über Geschen­ke, Schutz der Per­sön­lich­keits­rech­te der Mit­ar­bei­ter und Kun­den, Siche­rung der Geschäfts­ge­heim­nis­se und des Fir­men-Know-Hows usw.

Wie wich­tig es für Geschäfts­füh­rer ist, hier Vor­keh­run­gen zu tref­fen, ergibt sich aus zahl­rei­chen Urtei­len und aus eini­gen aktu­el­len gesetz­li­chen Initia­ti­ven zum The­ma. Haben Sie im Betrieb ver­bind­li­che Vor­ga­ben ein­ge­führt, wird das bei einem Ver­stoß der Mit­ar­bei­ter in Zukunft als Schuld min­dernd für den Geschäfts­füh­rer gewertet.

Für den vor­aus­schau­en­den Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren GmbH besteht Hand­lungs­be­darf. Und zwar in fast allen unter­neh­me­ri­schen Berei­chen. In den nächs­ten Aus­ga­ben wer­de ich Ihnen an die­ser Stel­le zei­gen, wie Ihre Unter­neh­mens-Leit­li­ni­en für die ein­zel­nen Unter­neh­mens-Berei­che (Per­so­nal, Mar­ke­ting, IT, Pro­duk­ti­on usw.) aus­se­hen und for­mu­liert wer­den müs­sen, damit Sie Ihre Com­pli­ance-Ver­pflich­tun­gen jeder­zeit erfül­len und nicht für Feh­ler Ihrer Mit­ar­bei­ter ein­ste­hen müssen.

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