Wenn Mitarbeiter „auf Zuruf” funktionieren, ist das eine durchaus gute Sache. Man – sprich der Chef oder Geschäftsführer – muss nicht jedesmal im Detail erklären, was zu erledigen ist. Stichwort: Selbständiges Handeln. Kehrseite der Medaille: Natürlich können dabei auch Fehler passieren. Die Frage ist nur: Mit welchen Auswirkungen. Es liegt also an Ihnen, Sicherheitsstufen und Kontrollen einzubauen, damit ein Schaden für die GmbH jederzeit im kontrollierbaren Umfang bleibt.
Zum Beispiel: …Eben erst wieder erhielt die Buchhalterin einer Firma in Karlsruhe eine eMail vom Chef, mit der Anweisung 50.000 EUR auf das Bankkonto einer Firma in London zu überweisen. Ohne Wenn und Aber und zwar sofort. Nicht ahnend, dass es sich dabei um eine unterdessen durchaus verbreitete Betrugsmasche handelt, führte die Mitarbeiterin die vermeintliche „Anweisung auf Zuruf” postwendend aus. Mit dem Ergebnis des Totalverlustes nach der im Polizei-Jargon genannten „Chef-Betrugs-Masche” (englisch: CEO-Fraud), die auch hierzulande stark im Kommen ist. Sie sind also gut beraten, nicht einfach abzuwarten, bis bei Ihnen die besagte E‑Mail eingeht. Via LinkedIn, XING und ein bisschen Internet-Recherche lässt sich jede/r BuchhalterIn oder Handlungsbevollmächtigte ausmachen.