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Volkelt-Briefe

CEO Fraud: Vorbeugen gegen eine neue Betrugsmasche

Wenn Mit­ar­bei­ter „auf Zuruf” funk­tio­nie­ren, ist das eine durch­aus gute Sache. Man – sprich der Chef oder Geschäfts­füh­rer – muss nicht jedes­mal im Detail erklä­ren, was zu erle­di­gen ist. Stich­wort: Selb­stän­di­ges Han­deln. Kehr­sei­te der Medail­le: Natür­lich kön­nen dabei auch Feh­ler pas­sie­ren. Die Fra­ge ist nur: Mit wel­chen Aus­wir­kun­gen. Es liegt also an Ihnen, Sicher­heits­stu­fen und Kon­trol­len ein­zu­bau­en, damit ein Scha­den für die GmbH jeder­zeit im kon­trol­lier­ba­ren Umfang bleibt.

Zum Bei­spiel:Eben erst wie­der erhielt die Buch­hal­te­rin einer Fir­ma in Karls­ru­he eine eMail vom Chef, mit der Anwei­sung 50.000 EUR auf das Bank­kon­to einer Fir­ma in Lon­don zu über­wei­sen. Ohne Wenn und Aber und zwar sofort. Nicht ahnend, dass es sich dabei um eine unter­des­sen durch­aus ver­brei­te­te Betrugs­ma­sche han­delt, führ­te die Mit­ar­bei­te­rin die ver­meint­li­che  „Anwei­sung auf Zuruf” post­wen­dend aus. Mit dem Ergeb­nis des Total­ver­lus­tes nach der im Poli­zei-Jar­gon genann­ten „Chef-Betrugs-Masche” (eng­lisch: CEO-Fraud), die auch hier­zu­lan­de stark im Kom­men ist. Sie sind also gut bera­ten, nicht ein­fach abzu­war­ten, bis bei Ihnen die besag­te E‑Mail ein­geht. Via Lin­ke­dIn, XING und ein biss­chen Inter­net-Recher­che lässt sich jede/r Buch­hal­te­rIn oder Hand­lungs­be­voll­mäch­tig­te ausmachen.

Infor­mie­ren Sie und war­nen Sie Ihre Buch­hal­tung vor. Schal­ten Sie umge­hend die Poli­zei ein. Spei­chern Sie die Fake-eMail zur Doku­men­ta­ti­on für die Ermitt­lungs­be­hör­den. Geben Sie einen Betrag vor, ab dem Über­wei­sun­gen nur nach dem Vier-Augen-Prin­zip ver­an­lasst wer­den dür­fen. Geben Sie einen wei­te­ren Höchst­be­trag vor, der nur nach aus­drück­li­cher Rück­spra­che mit Ihnen (tele­fo­nisch, eMail) ange­wie­sen wer­den darf.

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