In einem Vertragsverletzungsverfahren prüft die Europäische Kommission zur Zeit u. a. auch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hier insbesondere die sog. Mindestsätze für Beratungsleistungen. Diese entsprechen nicht den laut Dienstleistungsverordnung vorgeschriebenen Grundsätzen der Erforderlichkeit und auch nicht Verhältnismäßigkeit. Derzeit bereitet die Bundesregierung eine Stellungsnahme dazu vor (Quelle: Wirtschaftsprüferkammer, PM vom 20.8.2015).…
Die Freien Berufe (WP, Architekten, StB, RA) rechtfertigen die festen Kostenordnungen als ein wichtiges Instrument zur Marktregulierung und Qualitätssicherung ihrer Leistungen. Für Unternehmen sind diese Leistungen in erster Linie Kostenfaktoren. Hier verspricht man sich von mehr (Preis-) Wettbewerb für freiberufliche Dienstleistungen sinkende Preise. Dazu der Bundesverband der Freien Berufe (BFB): „Das seit Jahrzehnten beständig hohe Wachstum in den Freien Berufen in Deutschland ist bester Beleg dafür, dass eine Strategie, die auf Wachstum in Qualität setzt, erfolgreich ist. Der BFB bittet die Bundesregierung, die aufgeführten Argumente in ihre Positionierung zum Vertragsverletzungsverfahren einfließen zu lassen“. Dazu: Regulierte Preise werden in fast allen anderen Bereichen der Wirtschaft von den Kartellbehörden als wettbewerbswidrig beanstandet.