Zum 1.1.2016 zählen neben den Umsätzen aus der typischen Geschäftstätigkeit auch alle anderen Umsätze für die Größenklassenbestimmung. Für die meisten GmbHs steigen die Umsätze. Im Grenzbereich führt das dazu, dass eine GmbH „größer“ wird – was aber meist durch die Erhöhung der Größenordnungskriterien kompensiert wird („kleine“ GmbH bisher bis 9.680.000 EUR, ab 1.1.2016 12 Mio. EUR Umsatz). …
Als Geschäftsführer müssen Sie darauf achten, dass die so eingetretene Erhöhung des GmbH-Umsatzes im veröffentlichten Anhang zum Jahresabschluss dargestellt und erklärt wird. „Die Erhöhung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus der Neufassung des Umsatzbegriffes nach dem BilRUG Neufassung § 277 Abs. 1 HGB. Die Angaben sind insofern nur bedingt vergleichbar“. Prüfen Sie, ob Ihr Steuerberater das entsprechend umsetzt.