In Schleswig-Holstein begnügt man sich nicht mit der Online-Offenlegung der Lebensmittel-Kontrollergebnisse. Gastronomische Betriebe sollen zusätzlich per Gesetz dazu verpflichtet werden, den Bericht der letzten Lebensmittelkontrolle offen zu legen. Dabei bleibt es dem Unternehmen überlassen, in welcher Form die Offenlegung erfolgt – als Aushang oder als Beiblatt zur Speisekarte. Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass der gastronomische Betrieb den Kontrollbericht auf Nachfrage des Gastes vorlegen kann.