Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Meisterpflicht vorgelegt. Danach wird die Zulassungspflicht für 12 derzeit zulassungsfreie Handwerke wieder eingeführt. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein technischer Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Im Einzelnen geht es um die folgende gewerke: Fliesen‑, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer. Wer nach 2004 einen Betrieb in einem zulassungsfreien Handwerk gegründet hat und keinen Meisterbrief besitzt, der muss nach den aktuellen Plänen keine nachträgliche Prüfung oder ähnliches fürchten. Für Betriebe der Anlage B1 wird es einen Bestandsschutz geben (Quelle: Gesetzentwurf).
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