Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte entschieden, dass mit der Aufhebung des sog. Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) die gesetzliche Grundlage für seine bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen ist (BFH, Urteil v. 11.7.2017, IX R 36/15). Das BMF hat nun die Vorschriften zu den nachträglichen Anschaffungskosten an die aktuelle BFH-Rechtsprechung entsprechend angepasst (BMF-Schreiben vom 5.4.2019, IV C 6 – S 2244/17/10001).
Kategorien