Laut Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, wenn es … um den Facebook-Auftritt der Firma geht. Dabei – so das Gericht – handelt es sich bei der Facebook-Seite nicht um ein technisches Instrument, dass zur Überwachung der Mitarbeiter eingesetzt wird oder werden kann (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2015, 9 TaBV 51/14).
Gut so. Allerdings spricht nichts dagegen, den Betriebsrat einzubinden, wenn damit die Akzeptanz der Facebook-Kommunikation unter den Mitarbeitern erhöht wird. Oft lässt sich nämlich gerade in kleineren Unternehmen das Thema Mitarbeitersuche gut via Facebook bekannt machen, z. B. wenn Sie auf Stellenangebote verweisen und diese anschließend von den Mitarbeiter an Freunde oder Familien-Angehörige geteilt oder ge-liked werden.